Verantwortlich für den Inhalt
Ormond Capital GmbH
Kontaktdaten/Firmensitz
Am Heumarkt 10/1, 1030 Wien
www.ormond.capital
E-Mail: office@ormond.capital
Telephon: +43 1 226 44 80 0
Telefax: +43 1 226 44 80 888
Rechtliches
Firmenbuchnummer FN 523936w
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID ATU77974319
LEI 529900MJPJLW7KP1JW49
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Konzession: WPF – Wertpapierfirmen gem. § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
Details zur Konzession finden Sie unter: www.fma.gv.at
Gesellschafter der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH
Geschäftsleiter
Mag. Patrick J. Butler, Peter G. Gross
Hauptgeschäftstätigkeit
Ormond Capital GmbH verfügt über eine Konzession der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als Wertpapierfirma gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2018 mit der Berechtigung zur Erbringung der Wertpapierdienstleistungen der Anlageberatung, Portfolioverwaltung und Annahme und Übermittlung von Aufträgen, jeweils hinsichtlich Finanzinstrumenten.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Otto-Wagner-Platz 5
1090 Wien
www.fma.gv.at
Kammer/Berufsverband
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Information und Consulting
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
www.wko.at
Fachgruppe Finanzdienstleister Wien
Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien
www.diefinanzdienstleister.at
Ormond Capital ist Gesellschafter der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW); Kontaktdaten verfügbar unter www.aew.at. Ormond Capital erbringt keine Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente, die das Halten von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten von Kunden umfassen, sodaß die Gesellschaft diesbezüglich zu keiner Zeit Schuldner ihrer Kunden werden kann.
Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften
Wichtige anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und die Gewerbeordnung (GewO) in der jeweils gültigen Fassung.
www.ris.bka.gv.at
Information zum Beschwerdemanagement
Ormond Capital GmbH erbringt alle Dienstleistungen für Kunden ausnahmslos mit höchster Sorgfalt und Korrektheit; professionelles Handeln unter Einhaltung aller anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben leiten uns dabei an.
Sollte ein Kunde oder zukünftiger Kunde wider Erwarten dennoch Grund zu einer Beschwerde über Ormond Capital GmbH, deren Mitarbeiter oder Dienstleistungen haben, kann diese Beschwerde kostenlos in geeigneter Form schriftlich, telephonisch, per Fax oder per E-Mail eingebracht werden.
Als Wertpapierfirma hat Ormond Capital GmbH ein angemessenes und transparentes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet. Jede eingebrachte, vom Beschwerdemanagement als berechtigt klassifizierte Beschwerde eines Kunden oder zukünftigen Kunden wird erfaßt, kategorisiert sowie dokumentiert, formell und materiell geprüft sowie zeitnahe beantwortet und je nach Kategorie der Beschwerde durch geeignete Maßnahmen behoben.
Darüber hinaus erachten wir es als unsere Verantwortung, berechtigte Beschwerden und deren Bearbeitung als Basis für Evaluierung und gegebenenfalls Verbesserung von vorhandenen Prozessen zu sehen.
Bitte richten Sie Ihre Beschwerden an:
Ormond Capital GmbH
Am Heumarkt 10/1
1030 Wien
ODER
Telephon: +43 1 226 44 80 0
Telefax: +43 1 226 44 80 888
E-Mail: beschwerde@ormond.capital
Sollte auf dem oben dargestellten Weg keine für den Beschwerdeführer zufriedenstellende Lösung erreicht werden können, steht dem Beschwerdeführer auch die Möglichkeit offen, sich an die vom Fachverband Finanzdienstleister der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) eingerichtete Ombudsstelle für Kunden der Finanzdienstleistungsbranche (fdl.ombudsstelle@wko.at) zu wenden.
Darüber hinaus steht Kunden gemäß Alternative-Streitbeilegung-Gesetz AStG ein Verfahren zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmer und einem in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wohnhaften Verbraucher zu.
Alternative Streitbeilegungsstelle
Verein „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 890 63 11, Fax: +43 1 890 63 11-99, Montag-Donnerstag: 09:00-16:30 Uhr, Freitag: 09:00-15:00 Uhr. Weitere Informationen: www.verbraucherschlichtung.or.at
Unabhängige Beschwerdestelle
Ombudsmann der Finanzdienstleister Wien, KommR Mag. Ing. Johann Wally, E-Mail: diefinanzdienstleister@wkw.at
Mitwirkungspolitik
Ormond Capital GmbH hält aufgrund der breiten Streuung in den von ihr verwalteten Depots und Fonds in Bezug auf einzelne Unternehmen, im Verhältnis zur Gesamtzahl der ausgegebenen Anteile, nur geringe Positionen. Entsprechend verhält sich Ormond Capital GmbH in Hinblick auf allfällige Mitwirkungsrechte iSd § 185 (1) Z 1 und 2 BörseG 2018 passiv.
Nutzungsbedingungen
Haftung
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Ormond Capital GmbH haftet in keinem Fall für allfällige direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die als Folge des Gebrauchs von Informationen oder Material von der Website der Ormond Capital GmbH oder durch Zugriff über Links auf andere Websites entsteht.
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Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist Ormond Capital GmbH ein besonders wichtiges Anliegen und personenbezogene Daten werden absolut vertraulich behandelt. Erhalten wir von Ihnen Daten über unsere Website, werden diese nur für die von Ihnen gewünschten Zwecke verwendet. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzrichtlinie der Ormond Capital GmbH welche auf dieser Home Page sowie auf Nachfrage bei Ihrem Betreuer verfügbar ist.
Räumliche Begrenzung
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt österreichisches Recht.
Gleichbehandlungsgesetz
Ormond Capital GmbH beachtet das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) und diskriminiert niemanden beim Zugang zu ihren Dienstleistungen aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit oder seines Geschlechts. Personen, die sich dennoch diskriminiert fühlen, können sich zur Beratung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird jedoch auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Urheberrecht
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Offenlegungs-VO
Der europäische Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem sieht vor, daß die europäische Finanzindustrie bei der Konzeption und dem Vertrieb von Finanzprodukten ökologische (Environment), soziale (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführungs- (Governance) Kriterien zu berücksichtigen hat (sogenannte ESG-Kriterien). Anleger erhalten dadurch die Möglichkeit, nachhaltige Geldanlagen zu tätigen, indem ihnen transparent dargelegt wird, wie sich veranlagte Gelder auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken. Die Offenlegungs-VO sowie die Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 („Taxonomie-VO“) sind ein erster Schritt in Richtung eines nachhaltigen Kapitalmarkts. Diese Ziele sollen unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Lenken der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen
- Managen von finanziellen Risiken, welche aus Klimawandel, Umweltzerstörung und sozialen Angelegenheiten stammen
- Förderung von Transparenz und Langfristigkeit in finanziellen und ökonomischen Aktivitäten
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wurde zu Marketingzwecken oftmals mißbräuchlich im Zusammenhang mit dem Anschein eines stetigen/immerwährenden Ertrags einer Veranlagung gebraucht. Der ursprünglich aus der Land- und Forstwirtschaft stammende Begriff bezieht sich jedoch auf die umsichtige Verwendung und Nachforstung der vorhandenen Ressourcen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Wort „Nachhaltigkeit“ ein umsichtiges Verhalten in Bezug auf die Auswirkungen auf Umwelt und Mitmenschen verbunden.
Um einen einheitlichen Standard zu schaffen, was als “nachhaltige Geldanlage” gilt, hat der Europäische Gesetzgeber die “Offenlegungs-Verordnung”1 und die “Taxonomie- Verordnung”2 erlassen. Die Offenlegungs-Verordnung definiert nachhaltige Investitionen im Allgemeinen, während die Taxonomie-Verordnung die Offenlegungs-Verordnung bezüglich “ökologisch nachhaltige Investitionen” konkretisiert.
1 Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
2 Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088
Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor im Sinne der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088
Die Verordnung (EU) 2019/2088 bildet die Grundlage für die Erteilung der folgenden Informationen. Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die sog. „Finanzmarktteilnehmer“ und sog. „Finanzberater“ über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt. Aufgrund unserer Tätigkeit als Portfolioverwalter einerseits und als Anlageberater andererseits sind wir gemäß der genannten Verordnung sowohl als Finanzmarktteilnehmer (bei Portfolioverwaltung) als auch als Finanzberater (bei Anlageberatung) in oben genanntem Sinne tätig. Bitte beachten Sie, daß die folgenden Ausführungen – nach Maßgabe der jeweils erbrachten Dienstleistungsart – unsere Offenlegungen gemäß der genannten Verordnung sowohl für die Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer, als auch für die Eigenschaft als Finanzberater umfassen. Wir sind bestrebt, Ihnen die gemäß der genannten Verordnung offenzulegenden Informationen klar und verständlich anhand dieses Dokuments zu erteilen. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung mit tatsächlichen oder potentiell wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Wert von Investitionen und damit letztlich auf den Wert von Finanzprodukten (einschließlich Portfolios). Als professioneller Anbieter von Wertpapierdienstleistungen ist uns die Relevanz dieser Risiken sowie die Wichtigkeit, in Bezug auf solche Risiken eine klare Strategie zu haben, selbstverständlich bewußt. Bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung und der Anlageberatung kommt es auf die Art des Finanzinstrumentes, die gewählte Risikoneigung und Veranlagungsstrategie, die gewählte Dienstleistung, sowie auf den Veranlagungshorizont an. Abhängig von der bei der Portfolioverwaltung gewählten Anlagestrategie können die Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich hoch sein. Nachhaltigkeitsrisiken können Einfluß auf die mittel- bis längerfristige Rendite haben und sind eine von einer Reihe von Risikoarten im Risikomanagement als Teil einer breit diversifizierten, global ausgerichteten Auswahl und Implementierung von Anlagen.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
In Einklang mit Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl im Rahmen unserer Portfolioverwaltung als auch im Rahmen unserer Anlageberatung nicht zu berücksichtigen, da die dazu notwenigen Daten nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist es OC aktuell nicht möglich, die Anlageberatung mit Einzeltiteln im besten Interesse eines potentiell nachhaltig orientierten Kunden zu erbringen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen.
Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Unser Unternehmen verfügt über eine Vergütungspolitik, die u.a. zum Ziel hat, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Vergütungen unserer MitarbeiterInnen bestmöglich zu verhindern. Die Vergütungspolitik enthält keinerlei Regelungen, die nicht in Einklang mit unserem Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit und insbesondere mit unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken stünden. Im folgenden der diesbezügliche Auszug aus unserer Vergütungspolitik: „Die Vergütungspolitik steht in Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und insbesondere unserer diesbezüglichen Strategie, zumal sie – aus Sicht ex ante – keine Inhalte aufweist, die diesbezügliche negative Auswirkungen zur Folge haben könnten.“